Kompetenz für den Mittelstand: MIT Nordwürttemberg

Mittelstandspolitik sollte vor allem ein Ziel verfolgen: die Anliegen unserer Unternehmerinnen und Unternehmer zu hören und diese in unser Handeln einzugliedern. Als Vertreter des Mittelstandes werden wir gewählt, um diese Anliegen in die Politik zu tragen.

Aus diesem Grund freue ich mich, Sie auf der neuen Website der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Bezirk Nordwürttemberg begrüßen zu dürfen. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über unsere politischen Aktivitäten. Gerne haben wir ein offenes Ohr und freuen uns über Anregungen oder auch über Kritik. Hierfür nutzen Sie gerne das Formular auf der Seite Kontakt.

Herzliche Grüße
Ulrich Bauer

1. Vorsitzender

Überzeugungen

Jeder Mensch hat Überzeugungen. In der Politik sollte man für diese einstehen und sie vertreten. Die Mitglieder der MIT tun dies unabhängig von einer Parteiangehörigkeit.

 

Tatsachen:

Der Mittelstand ist mit über 99 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Mittelständische Unternehmen beschäftigen fast

70 % aller Erwerbstätigen, schaffen 80 % der Ausbildungsplätze und tätigen fast 50 % aller Investitionen.

Aktuelles / Beschlüße 2012

Nachfolgende Beschlüsse wurden auf Bundesebene gefasst:

 

Beschluss des MIT-Bundesvorstands am 1.3.2012
Vorlage der Kommission Gesundheitspolitik
Vorstand: Dr. Rolf Koschorrek MdB und Hans-Peter Küchenmeister


Zugang zu Pflegeausbildung auch künftig auf Grundlage einer zehnjährigen Schulbildung ermöglichen.


Der MIT-Bundesvorstand spricht sich dafür aus, den Zugang zur Pflegeausbildung auch künftig auf der Grundlage einer zehnjährigen Schuldbildung zu ermöglichen.
Die heutige qualifizierte Ausbildung in der Pflege ermöglicht jedwede weitere berufliche Qualifizierung bis zum Hochschulabschluss.
Es wird eindringlich davor gewarnt, durch verpflichtende höhere
Zugangsvoraussetzungen den bereits heute deutlich bestehenden Personalmangel zu verschärfen.
Die MIT empfiehlt darüber hinaus, nationale Entscheidungsmöglichkeiten zu wahren. Vor diesem Hintergrund sind Überlegungen zur Zusammenlegung der Pflegeberufe zu überprüfen.

Beschluss des MIT-Bundesvorstands am 1.3.2012


Vorlage der Kommission Gesundheitspolitik
Vorstand: Dr. Rolf Koschorrek MdB und Hans-Peter Küchenmeister


Stellungnahme zum
„Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“
(Patientenrechtegesetz)
Gemeinsamer Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums der Gesundheit vom 16.01.2012


Die MIT begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten gesetzlich zu regeln. Diese Regelung darf aber nicht zu noch mehr bürokratischen Lasten durch erweiterte Dokumentationspflichten führen, wodurch der Bürokratieaufwand zu Lasten der medizinischen Behandlung steigen wird.
Begründung:
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) erkennt im
gemeinsamen Referentenentwurf von Bundesjustiz- (BMJ) und -gesundheitsministerium
(BMG) das Vorhaben der christlich-liberalen Koalition, das Rechtsverhältnis im
Behandlungsvertrag zwischen Patienten und medizinischen Therapeuten neu zu
kodifizieren.
Die MIT appelliert an den Gesetzgeber, bei dem wohlgemeinten Ansatz den
Gesundheitsberufen nicht noch mehr bürokratische Lasten aufzuerlegen, die dann

gesetzlich verpflichtend prioritär zu Lasten der Behandlung durchgeführt werden
müssen.



Beschluss des MIT-Bundesvorstands am 1.3.2012


Vorlage Kommission Gesundheitspolitik
Vorstand: Dr. Rolf Koschorrek MdB und Hans-Peter Küchenmeister


Stellungnahme Telekommunikation im Gesundheitswesen


Die Schaffung einer einheitlichen Datenschnittstelle für alle Praxisverwaltungs systeme der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Labore, Physio-therapeuten etc., deren Daten über Befunde und Therapien für den Patienten und seine Gesundheit wichtig sind , ist angesichts der neuen Versorgungsstruktur-gesetzgebung eine dringende Forderung zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung.
Ferner wird eine solche Schnittstelle den zukünftigen Anforderungen und Verbesserungvon Versorgungsstrukturen, Abrechnungssystemen, Behandlungs-programmen und Qualitätsmanagementsystemen den Abbau von Bürokratie ermöglichen und die Informationswege im Gesundheitssystem deutlich verkürzen.
Diese Datenschnittstelle muss herstellerunabhängig und frei von leistungsanbieter-abhängigem Einfluss sein. Sie muss alle medizintechnischen Anbindungen allumfassend abbilden und mit Drittherstellersoftware jedweder Art kompatibel sein. Sie muss medizinische Dokumente jederzeit wieder verwertbar machen.
Benötigt wird ein bundesweit gültiges Fundament standardisierter Technologien und
genormter Semantiken, um eine Interoperabilität zu ermöglichen. Dabei kann die
strukturiert dokumentierte medizinische Information gezielt den an der Behandlung
beteiligten zugänglich gemacht werden.

Die MIT empfiehlt daher dringend, dass der Gesetzgeber eine solche Schnittstelle
verbindlich regelt und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die Umsetzung
aufgibt.



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